„Schweigen ist Beweisführung mit anderen Mitteln.“

Auch die Entscheidung, in einem Verfahren zu schweigen, bedarf einer sachkundigen Beratung.

Jede Strafverteidigung ist eine Gradwanderung zwischen Freispruch und Verurteilung mit den daraus teilweise folgenden langjährigen Freiheitsstrafen.

Der Mandant steht unter enormen Druck und findet sich plötzlich in einer für ihn völlig fremden Welt unvermittelt wieder. Dieser Druck wird teilweise durch eine Untersuchungshaft, die damit verbundene Isolation, private und wirtschaftliche Probleme unerträglich gesteigert. Er muss sich bei der Beurteilung der prozessualen und tatsächlichen Lage auf seinen Verteidiger verlassen können, der ausschließlich seine Interessen zu vertreten hat. Dessen Aufgabe ist zunächst eine genaue Analyse der Situation und der damit verbundenen Handlungs­optionen.

Jeder Fehler in dieser Phase wird weitreichende Auswirkungen auf den Ablauf des Verfahrens und damit auch auf das Ergebnis haben.